Stellenbeschreibung
Bei einer OP werden Patienten oft unter Narkose gesetzt. Fachärzte und Fachärztinnen für Anästhesiologie – sogenannte Anästhesisten – leiten die Narkose ein und kümmern sich darum, dass die Patienten sie gut vertragen. Dabei bekommen sie Unterstützung von den Anästhesietechnischen Assistenten und Assistentinnen, kurz ATA. In diesem Beruf bist du der Profi an der Seite des Arztes: Du hilfst bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge von Narkosen – und sorgst dafür, dass für die Patientinnen und Patienten alles sicher abläuft. Wenn du dich für eine Anästhesist Ausbildung interessierst, ist der ATA-Beruf vielleicht genau das Richtige für dich
Anforderungen
Um die Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) zu machen, brauchst du in der Regel einen Realschulabschluss. Hast du nur einen Hauptschulabschluss, kannst du trotzdem starten – aber nur, wenn du bereits eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in der Tasche hast.
Vor dem Ausbildungsstart wird außerdem deine Gesundheit geprüft, da du in diesem Beruf eng mit Menschen arbeitest. Bei dieser ärztlichen Untersuchung – meist durch einen Betriebsarzt – wird geschaut, ob du z. B. ansteckende Krankheiten hast. Wenn alles passt, bekommst du eine Bescheinigung für deinen zukünftigen Arbeitgeber.
Vor dem Ausbildungsstart wird außerdem deine Gesundheit geprüft, da du in diesem Beruf eng mit Menschen arbeitest. Bei dieser ärztlichen Untersuchung – meist durch einen Betriebsarzt – wird geschaut, ob du z. B. ansteckende Krankheiten hast. Wenn alles passt, bekommst du eine Bescheinigung für deinen zukünftigen Arbeitgeber.
Benefits
Wenn du deine Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin in einem Krankenhaus des öffentlichen Dienstes machst (z. B. Uniklinik oder kommunales Krankenhaus), bekommst du schon im ersten Jahr ein gutes Ausbildungsgehalt:
1.415 Euro im 1. Jahr
1.477 Euro im 2. Jahr
1.578 Euro im 3. Jahr
Wichtig: Dieses Gehalt bekommst du nur, wenn dein Arbeitgeber nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) zahlt oder sich daran orientiert. Private Träger zahlen oft weniger – aber niemals weniger als den gesetzlich festgelegten Azubi-Mindestlohn
1.415 Euro im 1. Jahr
1.477 Euro im 2. Jahr
1.578 Euro im 3. Jahr
Wichtig: Dieses Gehalt bekommst du nur, wenn dein Arbeitgeber nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) zahlt oder sich daran orientiert. Private Träger zahlen oft weniger – aber niemals weniger als den gesetzlich festgelegten Azubi-Mindestlohn