Stellenbeschreibung

Dass man als Koch im Joballtag überwiegend mit der Zubereitung von Speisen beschäftigt ist, ist den meisten Menschen bestimmt klar. Dabei gehört je nach Restaurant und beruflicher Position oft noch einiges mehr zu den Aufgaben von Köchinnen und Köchen: Sie erstellen auf die Saison und die Kundenwünsche abgestimmte Speisepläne, kaufen Zutaten ein, lagern diese ein und leiten das übrige Küchenpersonal an. Arbeiten kann man in dem Beruf nicht nur in Restaurants, sondern unter anderem auch in Hotels, Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei Catering-Firmen.

Anforderungen

Rechtlich ist für die Ausbildung als Koch keine bestimmte Vorbildung vorgesehen. Die meisten Ausbildungsanfänger haben aber einen Hauptschulabschluss oder die mittlere Reife – achte auf die geforderten Voraussetzungen in der jeweiligen Stellenanzeige.

Relevante Schulfächer:

Mathematik : Auszubildende sollten die Grundrechenarten sowie Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung beherrschen, um zum Beispiel Mengenverhältnisse in Rezepturen oder Preise für Lebensmittel berechnen zu können.

Chemie : In der Ausbildung befassen sich angehende Köche unter anderem mit der Zusammensetzung von Lebensmitteln und wie sie sich bei Herstellung, Zubereitung und Lagerung verändern. Daher sind Kenntnisse in Chemie, insbesondere in Lebensmittelchemie und -hygiene, hilfreich.

Benefits

Als Koch oder Köchin verdienst du im ersten Ausbildungsjahr zwischen 800 und 1.100 Euro brutto im Monat. Im zweiten Jahr gibt es dann 900 bis 1.200 Euro und im dritten Jahr der Ausbildung 1.000 bis 1.300 Euro brutto.

Achtung: Diese Zahlen beziehen sich auf das Hotel- und Gaststättengewerbe. Machst du die Ausbildung zum Koch in einer anderen Branche kann das Gehalt auch anders ausfallen. Grundsätzlich ist es so, dass es bei der Ausbildungsvergütung von Köchen zu (starken) Schwankungen kommen kann. Da hängt viel vom Ausbildungsbetrieb und dem Standort ab.

Außerdem spielt es eine Rolle, ob du nach einem Tarifvertrag bezahlt wirst. Ein Beispiel dafür ist der Tarifvertrag in der Systemgastronomie des Arbeitgeberverbands DEHOGA.

Good to know: Viele Betriebe sind zwar nicht tarifgebunden, aber durch das Berufsbildungsgesetz dazu verpflichtet, in der Ausbildung angemessen zu vergüten. Der Mindestlohn für Auszubildende liegt im ersten Ausbildungsjahr bei mindestens 649 Euro brutto im Monat (Stand: 2024).